1958 wurde der „Verein für Verkehr und Heimatpflege Schweich und Umgebung“
umbenannt in den heutigen Namen „Heimat- und Verkehrsverein Schweich“ (HVV)
1980 erfolgte der Eintrag in das Vereinsregister beim Amtsgericht Trier.
Die Allgemeinen Aufgaben waren bis 2009 laut § 2 der Satzung
1. Heimat-,Volkstums- und Brauchtumspflege
2. Förderung des örtlichen Fremdenverkehrs
Da auf Dauer gesehen der Fremdenverkehr heute nicht nur lokal betrieben werden kann,
sondern in großen, räumlichen Zusammenhängen betrachtet werden muss, wurde vom
Verkehrsamt der Verbandsgemeinde eine Änderung angeboten. Denn, eine erfolgreiche
Fremdenverkehrs- und Weinwerbung erfordert heute den Einsatz von kompetenten Fachkräften.
Daher wurde vor Jahren der Verein für Tourist Information „Römische Weinstrasse“
gegründet. Er ist zuständig für die gesamte VG Schweich.
Der Heimat- und Verkehrsverein Schweich e.V. hat 2009,die Aufgaben zu Punkt 2, in einer
Mitgliederversammlung, diesem Verein übertragen.
Gleichzeitig wurde der § 2 der Satzung des HVV geändert in
1. Heimat-, Volkstums - und Brauchtumspflege
Hierzu gehören, die in § 3 der Satzung aufgeführten Aufgaben:
Diese Aufgaben werden insbesondere wahrgenommen durch:
1. Fortführung der Stadtgeschichte
2. Erhaltung und Pflege hergebrachten Volks- und Brauchtums
3. Erhaltung und Pflege der Schweicher Mundart
4. Verbesserung und Verschönung des Stadtbildes und der Umgebung in
Zusammenarbeit mit der Stadt Schweich
5. Mitwirkung zur Verbesserung des Freizeitwertes und des Umweltschutzes
6. Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen der Stadtentwicklung,
bei der Erhaltung und Pflege ortstypischer Bausubstanz gem. § 3,4 der Hauptsatzung der
Stadt Schweich
2. Unterstützung kultureller Einrichtungen
Hierzu gehören, die in § 4 der Satzung aufgeführten Aufgaben:
Der Verein fördert in Zusammenarbeit mit der Stadt Schweich und den anderen
kulturellen Vereinen gemeinnützige Veranstaltungen durch:
1. Durchführung von Heimatabenden, Ausstellungen und sonstige Veranstaltungen
2. Wanderungen und Besichtigungen
3. Unterhaltung und Förderung von Tanz und Gesang